- Spanner
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Spạn|ner 〈m. 3〉1. 〈Zool.〉 Angehöriger einer Familie der Schmetterlinge, die die Flügel in der Ruhestellung dachartig zusammenlegen u. deren Raupen sich spannend fortbewegen: Geometridae2. Vorrichtung, in die man ein Gerät od. ein Kleidungsstück spannt, damit es seine Form behält (Hosen\Spanner, Rock\Spanner)3. 〈umg.〉 = Voyeur* * *
Spạn|ner, der; -s, -:1.den Tennisschläger in den S. stecken;2. (in vielen Arten vorkommender) Schmetterling, der in Ruhestellung seine Flügel flach ausbreitet.3. (salopp)a) Voyeur:er ist ein alter S.;b) jmd., der bei unerlaubten, ungesetzlichen Handlungen die Aufgabe hat, aufzupassen u. zu warnen, wenn Gefahr besteht, entdeckt zu werden.* * *
ISpanner,Geometridae, Familie der Schmetterlinge mit 15 000 Arten (in Mitteleuropa 400), oft langbeinig, Flügelspannweite 13-60 mm, Flügel in Ruhelage meist seitlich abgestreckt, dabei leicht schräg nach hinten gehalten und dem Untergrund aufliegend; Weibchen einiger Arten sind kurzflügelig; oft nachtaktive Raupen, die außer den drei Paaren von Brustfüßen nur zwei Paare von Bauchfüßen besitzen; Fortbewegung durch »Spannen«: Das Hinterleibsende wird mit dem Nachschieber unmittelbar hinter die Brustbeine gesetzt, wobei sich der Körper schlingenartig hoch aufbiegt, dann streckt sich der Vorderkörper weiter vor. Viele Raupen ähneln Pflanzenteilen, z. B. kleinen Ästen. Manche Spanner schädigen Pflanzenkulturen (Kiefernspanner, Frostspanner).Spanner,umgangssprachliche Bezeichnung für jemanden, der durch (heimliches) Zuschauen bei sexuellen Handlungen anderer Menschen Lust empfindet.Siehe auch: Voyeurismus.* * *
Spạn|ner, der; -s, -: 1. a) Vorrichtung zum Spannen (1 a) von etw.: den Tennisschläger in den S. stecken; b) kurz für ↑Hosenspanner; c) kurz für ↑Schuhspanner; d) kurz für ↑Gardinenspanner. 2. (in vielen Arten vorkommender) Schmetterling, der in Ruhestellung seine Flügel flach ausbreitet. 3. (salopp) a) Voyeur: er ist ein alter S.; Einen Orgasmus ... habe sie noch nie vor der Kamera gehabt, wahre Emotionen will sie -n nicht preisgeben (Spiegel 10, 1983, 220); b) jmd., der bei unerlaubten, ungesetzlichen Handlungen die Aufgabe hat, aufzupassen u. zu warnen, wenn Gefahr besteht, entdeckt zu werden.
Universal-Lexikon. 2012.